Die Gretchenfrage als Texter:in: Freelancer:in oder Freiberufler:in?

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Sandra Huber

[Aktualisiert am 31. Januar 2023.]

Okay, du willst als Texter:in arbeiten –
aber mit der größtmöglichen Freiheit?

Dann schließt sich schon einmal der Status als Angestellte:r aus, denn der:die ist weisungs- und meistens auch orts- & zeitgebunden.

Klar gibt es mittlerweile (besonders in der jetzigen Zeit) immer mehr Möglichkeiten, auch als Angestellte:r von überall aus mit nur Ablieferungsdeadlines und Präsenz bei Meetings etc. zu arbeiten.

Das große ABER ist hier die ganzheitliche Freiheit. In Bezug auf was und worüber du schreibst, für wen, wann und wo.

Den Unterschied zwischen Angestelltendasein und Selbstständigkeit will ich aber in einem gesonderten Artikel behandeln – stay tuned!

Die typischen Klischees von Digitalen Nomaden erfährst du übrigens in dem verlinkten Beitrag.
Und zum generellen Arbeiten im Ausland erfährst du in diesem verlinkten Beitrag so einiges über Digitale Nomaden, Geo-Arbitrage & Co.

In diesem Artikel soll es jedoch darum gehen, welche (Status-)Möglichkeiten du als selbstständige:r Texter:in hast!

Ok, tauchen wir mal ein …

Freelancer:in, freie:r Mitarbeiter:in, Unternehmer:in oder Freiberufler:in als Texter:in?

Als selbstständige:r Texter:in steht es dir generell frei, als Freelancer:in, also als generell freie:r Mitarbeiter:in, als Unternehmer:in bzw. generell Gewerbetreibende:r oder auch als Freiberufler:in zu arbeiten.

  • Freelancer:innen sind grundsätzlich freie Mitarbeiter:innen für mehrere Unternehmen, die auf selbstständiger Basis arbeiten und ein Gewerbe (z. B. mit einer Personal-Brand) betreiben.
    Sie sind nicht angestellt, sondern führen Dienstleistungen gemäß ihrem Angebot auf Basis eines Auftrags oder Projekts aus.
    Freelancer:innen können auch Freiberufler:innen sein – es geht bei dem Begriff nur um den unabhängigen (d. h. nicht angestellten) Status.
  • Unternehmer:innen hingegen haben nicht nur eine eigene (Personal-)Brand, sondern z. B. auch eine eigene Agentur oder ein komplexeres Gewerbe, das über die ausschließliche Erstellung von Texten hinausgeht. (Wie bspw. zusätzlich Beratungen anzubieten, Vorlagen oder ein eigenes E-Book im Rahmen seines Themenbereichs zu verkaufen. Was sich im Rahmen seiner Selbstständigkeit mit der Zeit entwickeln kann und man mit einem Gewerbe komplett frei ist, es zusätzlich anzubieten).
  • Freiberufler:innen arbeiten ebenfalls selbstständig, unterliegen jedoch aufgrund deren Status einigen Auflagen und Einschränkungen. (Ihnen ist es generell nicht erlaubt, etwas herzustellen oder einen Warenaustausch zu machen.)
    Ihre Tätigkeit, (die übrigens zu den sogenannten Katalog-Berufen gemäß § 18 EStG gehört und mit einer entsprechenden Qualifikation nachgewiesen werden muss), muss der offiziellen Jobbeschreibung entsprechen und zum Wohl der Allgemeinheit beitragen:
    „Die Freien Berufe haben im Allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit.“
    Im Schreibbereich können das z. B. Autoren, Lektoren, Journalisten, Übersetzer oder ähnliche Jobs sein.
    Ob deine Tätigkeit als Freier Beruf anerkannt und mit welchen Voraussetzungen er belegt wird, entscheidet dein Finanzamt (meist als Einzelfallentscheidung).
    Oft liegt diese Einzelfallentscheidung an der Bedingung, ob der Text (durch deine Dienstleistung) als künstlerisches Werk komplett erstellt wird, da dies dann unter „schriftstellerische Tätigkeit“ fällt. (Womit bspw. Lektorate oder Korrektorate ausgeschlossen wären.)
    Lass dich dazu von deinem zuständigen Finanzamt beraten, um genau zu wissen, was in deinem Fall als selbstständige:r Texter:in zutrifft.

Freelancer:in oder Freiberufler:in als Texter:in

Da man i. d. R. nicht gleich als Unternehmer:in in die Selbstständigkeit startet, gehe ich im Folgenden ausschließlich auf die Gemeinsamkeiten und Unterschiede von Freelancer:innen als Gewerbetreibende und Freiberufler:innen ein.

Auch wenn die Begriffe Freelancer (als Gewerbetreibende) und Freiberufler oft synonym verwendet werden, unterscheiden sie sich grundlegend.

Ein:e Texter:in, der:die sich selbstständig machen will, muss die Vor- und Nachteile anhand seiner:ihrer individuellen Situation abwägen.
Allerdings ist es auch möglich, jederzeit zu switchen oder unterschiedliche Status gleichzeitig auszuüben.
Also, kein Stress. 😉

Gemeinsamkeiten

Da sowohl Freelancer:innen (als Gewerbetreibende) als auch Freiberufler:innen von den Vorteilen einer Selbstständigkeit, d. h. von einem eigenverantwortlichen Arbeiten, profitieren, liste ich hier Gemeinsamkeiten beider Status auf:

  • Du kannst sowohl als Freelancer:in (als Gewerbetreibende:r) als auch als Freiberufler:in nebenberuflich starten und erst einmal in die Selbstständigkeit hineinschnuppern. 
    (Auch wenn ich das aus Erfahrung nicht empfehlen kann, da man sich aufgrund der vermeintlichen Sicherheit des zusätzlichen Angestelltenjobs eigentlich nur verzettelt, sich nicht wirklich auf den Aufbau seiner Selbstständigkeit fokussiert und von daher auch nicht die volle Bandbreite der eigentlich angestrebten Freiheit genießen kann. Ohne Fokus kann man sich (logischerweise) keinen Expertenstatus aufbauen und man bleibt dadurch stets nur ein Erfüllungsgehilfe, der das „halt so nebenbei macht“.  Selbstbewusstsein, Ernsthaftigkeit gegenüber seinen Zielen und ein Fokus auf eine (1!) Tätigkeit, die immer weiter ausgebaut und optimiert wird, ist jedoch grundlegend für ein Business, das einem tatsächlich den Lebensunterhalt finanziert.)
    Falls das aber trotzdem (vorerst) die für dich einzige Option ist, musst du darauf achten, dass sie jeweils nur 50 % deiner Tätigkeiten einnimmt, da du dich sonst (wie ein:e hauptberuflich Selbstständige:r) komplett selbst versichern musst.
    Zudem musst du berücksichtigen, dass bei einer gewissen Regelmäßigkeit von Aufträgen für ein und denselben Auftraggeber eine gewisse Abhängigkeit in Form von Verfügbarkeit und Exklusivität entstehen kann. Was eine nicht erlaubte Scheinselbstständigkeit wäre – EIN Auftraggeber darf nämlich nicht mehr als 83 % der Gesamteinnahmen ausmachen.
  • Falls du dich zwischen Freelancer- (als Gewerbetreibende:r) und Freiberufler-Status (noch) nicht entscheiden kannst, kannst du auch beide Status parallel ausführen und dich nach einer gewissen Eingewöhnungszeit für einen Status entscheiden.
  • Du bist für deine soziale Absicherung (bspw. Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung) selbst verantwortlich, da deine Auftraggeber (anders als ein Arbeitgeber) keinerlei Sozialabgaben übernehmen.
  • Unternehmerisches Denken ist nötig sowie eine ordentliche Buchführung inkl. einer empfohlenen Auszahlung eines eigenen Gehalts.
    (Ich empfehle dir, ein eigenes Geschäftskonto zu führen, auch wenn es nur für Kapitalgesellschaften vorgeschrieben ist. Viele Banken erlauben keine geschäftlichen Umsätze auf Privatkonten, was zur Schließung führen kann, falls es auffällt bzw. einmal kontrolliert wird).
    Betriebskosten sind als Werbungskosten absetzbar (Arbeitsplatz, Arbeitsmittel, Weiterbildungen, … und grundsätzlich notwendige Betriebsausgaben).
    In diesem Sinne muss auch z. B. der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (mit einer Schätzung des voraussichtlichen Umsatzes) ausgefüllt werden. Dahingehend entscheidet sich auch die potenzielle Umsatzsteuerpflicht und eine dementsprechende Umsatzsteuer-Vorauszahlung.
    Die Kleinunternehmerregelung in Bezug auf die Umsatzsteuer kann gleichermaßen von Gewerbetreibenden und Freiberufler:innen in Anspruch genommen werden.
    Zum Erhalt von Bezahlungen seiner Dienstleistungen müssen Rechnungen geschrieben werden.
    Natürlich bist du als Selbstständige:r auch komplett für dein Marketing verantwortlich.
    Präsenz ist alles. Denn, wenn niemand weiß, dass es dich gibt bzw. was du anbietest, wird dich auch keiner in Anspruch nehmen wollen, oder? 😉
  • Es muss abgeklärt werden, ob für seinen Beruf bzw. sein Gewerbe eine bestimmte Mitgliedschaft notwendig ist.
    Z. B. ist eine Mitgliedschaft bei der zuständigen IHK (Gewerbetreibende) bzw. bei der zuständigen Standeskammer (Freiberufler) notwendig – wozu jedoch Texter:innen i. d. R. nicht gehören.

Unterschiede

Okay, falls das alles für dich in Ordnung ist und du dich nun für einen Status, Freelancer:in (als Gewerbetreibende:r) oder Freiberufler:in als Texter:in, entscheiden willst, können dir folgende Unterscheidungsmerkmale einen Wink in deine Richtung geben:

  • Als Freelancer:in (als Gewerbetreibende:r) bist du aus steuerrechtlicher Sicht ein Gewerbetreibender, als Freiberufler:in ein:e Selbstständige:r eines Katalogberufs.
    Als Freelancer:in musst du beim Gewerbeamt ein Gewerbe anmelden, dich für eine Unternehmensform entscheiden, dementsprechend Gewerbesteuer bezahlen, eine EÜR (als Kleinunternehmer) oder Bilanz (mit doppelter Buchführung) erstellen (je nach Umsatz und Unternehmensform), evtl. eine Umsatzsteuer-ID-Nummer beantragen (nicht als Kleinunternehmer) und auch deine persönliche Einkommenssteuer (über das an dich ausgezahlte Gehalt deines Gewerbes) machen. (Du bist einkommenssteuerbefreit bis zu einer Grenze von aktuell 9.744 €.)
    Für die Gewerbesteuer gilt: 3,5 % deines Gewerbeertrags + Gewerbesteuerhebesatz gemäß der Gemeinde, in der du bzw. dein Gewerbe gemeldet ist. (Mindestens beträgt dieser Gesamtsatz 7 %, im Durchschnitt 15 % deines Gewerbeertrags.) Allerdings gilt für Einzelunternehmen und Personengesellschaften ein Freibetrag von 24.500 €. Was übrigens ein Freibetrag ist (keine Freigrenze), d. h. dieser Betrag wird bei der Berechnung immer abgezogen. (Noch mehr Infos zu einer exakten Berechnung erhältst du hier.)
    Als Freiberufler:in musst du deine Tätigkeit dem Finanzamt melden, deinen Beruf anerkennen lassen, eine Steuer-ID beantragen (falls noch nicht vorhanden) und eine jährliche Einkommenssteuererklärung sowie eine einfache EÜR abliefern. (Du bist einkommenssteuerbefreit bis zu einer Grenze von aktuell 9.744 €.)
  • Als Freelancer:in (als Gewerbetreibende:r) musst du dich komplett selbst versichern.
    Bei künstlerischen oder publizistischen Tätigkeiten als Freiberufler:in kann man sich über die Künstlersozialkasse (KSK) kranken-, pflege- und rentenversichern. (Beitrag entspricht nur dem AN-Anteil, also der Hälfte des Versicherungsbeitrags.)

Fazit & Entscheidung Pro oder Kontra „Freelancer:in (als Gewerbetreibende:r) oder Freiberufler:in als Texter:in“ anhand meiner eigenen Story

Zusammenfassend muss ich sagen, dass sich dies wirklich alles andere als easy anhört.
Ganz besonders, wenn man erst startet. I know.

Ich persönlich bin als Texterin mit einem Kleingewerbe gestartet, um mich mit den ganzen Bedingungen sowie der notwendigen Bürokratie und Steuerangelegenheiten vertraut zu machen.

Deutschland macht es Gründer:innen nicht wirklich einfach.
Aber als Kleingewerbetreibende:r bist du zumindest von so einigen Dingen befreit, du hast z. B. eine einfachere Rechnungsstellung und Buchhaltung (keine Umsatzsteuerberechnung, einfache Buchführung und nur EÜR).

Da ich Größeres vorhatte und mich vor allem in Bezug auf das, was ich vorhatte, nicht einschränken wollte, hab ich mich gleich von Anfang an ausschließlich mit einem Gewerbe beschäftigt und für mich einen Freiberufler-Status grundsätzlich ausgeschlossen.
(Mit Korrektoraten, die ich anbieten wollte, wäre es ohnehin schwierig gewesen, als Freiberuflerin eingeordnet zu werden.)

Aufgrund des immer komplexer werdenden Bürokratieaufwands und meiner dann wenig später folgenden Abmeldung aus Deutschland habe ich mich letzlich für eine Anmeldung eines Gewerbes in einem anderen Land entschieden.
Wodurch ich einerseits als Digitale Nomadin mehr steuerliche Freiheiten habe und auch einen sehr viel geringeren Buchhaltungsaufwand.
Das ist aber ein anderes Thema … 😉

In meiner privaten Facebook-Gruppe befinden sich übrigens Texter:innen sowohl als Freelancer:innen (als Gewerbetreibende) als auch als Freiberufler:innen, die sich dort austauschen und gegenseitig inspirieren.

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Ich freu mich auf dich!

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