Rechte, Lizenzen, Verträge & Co. für deine Texte

Sandra Huber
Sandra Huber

[Aktualisiert am 10. Februar 2023.]

Du textest nicht einfach nur Texte.
Du erstellst kreative, künstlerische Werke, die auch dementsprechenden Schutz und Wertschätzung von beiden Seiten verdienen.
Und: Du solltest für diese Werke auch entsprechend entlohnt werden, oder?

Von daher ist es wichtig, sich als Texter:in über die generellen Rechte für Texte im Klaren zu sein.

Bedenke:
Ein Werk ist immer die manifestierte Idee des Urhebers.

Was damit konkret gemeint ist?

Jede:r Texter:in sollte seine:ihre Texte, die er:sie verkauft, egal in welcher Form, schützen.
Denn wie ein Text im Endeffekt genutzt wird, liegt nicht grundsätzlich in der Hand des Käufers.

Welche Möglichkeiten und Rechte du dabei als Texter:in hast und warum du diese in einem Werk- bzw. Lizenzvertrag festhalten solltest, erfährst du in diesem Artikel.
(Auch wenn ich natürlich als Nicht-Anwalt keine rechtlich gültigen Empfehlungen geben kann/darf.)

Warum und wofür ist ein Werkvertrag überhaupt notwendig?

Erst einmal will ich dir für deine Sichtweise des Werts deiner Hilfe auf dem Markt als Texter:in Folgendes ans Herz legen:

Texter erstellen keine random Buchstabenfolgen als Produkt, sondern künstlerische Werke.
Halte den Wert deiner künstlerischen Werke also stets hoch, dann werden sie auch als solche wahrgenommen. (Wenn du selbst nicht hinter diesem Wert stehst, kann das auch ein offizieller Vertrag nicht kitten.)

Ein Werkvertrag nach § 631 BGB liegt vor, wenn sich ein Unternehmer (also du als Auftragnehmer) zur Erstellung eines bestimmten Werks verpflichtet und dafür vom Auftraggeber bezahlt wird. Der Unternehmer muss einen im Vertrag definierten Erfolg erreichen und nicht einfach nur eine Dienstleistung erbringen.
(Achtung: Der „Erfolg“ bspw. eines Buches als künstlerisches Werk wird jedoch nicht in tatsächlichen Absatzzahlen o. ä. definiert, da das wiederum im Ermessen des Auftraggebers liegt.)

Unterschied eines Werkvertrags zu bspw. einem Dienstvertrag:

Beim Dienstvertrag verpflichtet sich der Beauftragte zum generellen Tätigwerden (z. B. im Angestelltenverhältnis) und die Bezahlung erfolgt unabhängig vom erzielten Erfolg. ( = ein „Dauerschuldverhältnis“)

Der Werkvertrag hingegen verpflichtet zur Erstellung eines Werks ( = ein „Zielschuldverhältnis“) und die Entlohnung erfolgt nach Fertigstellung und Abnahme (typisch bei Freelancer-Tätigkeiten).

(Deswegen ist es als Texter:in ja auch nicht sinnig, nach Stunden abzurechnen, da hierbei nicht die Werkerstellung, sondern das generelle Tätigsein (als Dauerschuld) entlohnt werden würde.)

„Mängelfeststellungen“?

„Mängelfeststellungen“ gibt es bei Werkverträgen zu künstlerischen Werken natürlich auch.
Ob bzw. wann ein Mangel besteht, ist jedoch keine subjektive Sache (ob der Text gefällt oder nicht), sondern wird im Werkvertrag exakt definiert und kann auch nur auf dieser Basis festgestellt und eingefordert werden.

Bspw. können werkvertragliche Leistungen sein:
Textlänge, inkludierte Leistungen, Lieferart, Nutzungsrechte, Abgabe- und Zahlungsfristen etc.

Urheberrecht & Verwertungsrecht für Texte

Grundsätzlich ist allein der Urheber, (d. h. du als Texter:in), im Besitz des sogenannten Urheberpersönlichkeitsrechts.
Von daher hast generell auch nur du das alleinige Verwertungsrecht.

Das bedeutet, dass du als Urheber grundsätzlich allein entscheiden kannst, wann und in welcher Form dein Werk veröffentlicht, vervielfältigt bzw. verbreitet wird.

Innerhalb dieser zwei Rechte für Texte (laut Urheberrechtsgesetz – UrhG) sind folgende Rechte für den Urheber enthalten:

  • Veröffentlichung
  • Anerkennung der Urheberschaft
  • Entstellung des Werkes
  • Vervielfältigung
  • Ausstellung
  • Vortrag, Aufführung und Vorführung
  • öffentliche Zugänglichmachung
  • Wiedergabe durch Bild- oder Tonträger

Rechtlich gesehen kann dieses Verwertungsrecht auch nicht abgetreten (also verkauft) werden. Aaaaber … lies weiter:

Lizenzvertrag mit Nutzungsrechten

Allerdings kann ein:e Texter:in Dritten (d. h. deinem Kunden/Käufer) durch in einem Lizenzvertrag genau festgelegten Nutzungsrechten erlauben, das von ihm erstellte/überarbeitete Werk zu nutzen.
(Was auch in einem Werkvertrag festgehalten werden kann.)

Grundlegend ist dabei § 31 UrhG.

(„Überarbeitet“ deswegen, da nicht nur eine komplette Texterstellung einem Urheberrecht unterliegt, sondern potenziell auch ein lektorierter Text – je nachdem wie tiefgreifend die Änderungen waren.
Übersetzungen zählen übrigens nach dem deutschen UrhG bereits dazu.)

Die in einem Lizenzvertrag enthaltenen Parameter bestimmen eine Nutzung vom Käufer exakt in Bezug auf örtliche, zeitliche und inhaltliche Einschränkungen, (wobei ein zeitlich festgelegter Faktor 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers nicht mehr greift).

Es gibt auch ein Nutzungsrecht ohne Einschränkungen.
Das ist ein sogenanntes ausschließliches, d. h. uneingeschränktes Nutzungsrecht – das, was z. B. die meisten Self-Publisher wählen und den höchsten finanziellen Ausgleich für den:die Texter:in/Lektor:in bringt.

Bei regulären Contenterstellungen sind in einem Grundpreis meist nur einfache Nutzungsrechte enthalten, wodurch der Urheber seine Texte stets auch selbst weiterverwenden darf.
Diese Option wird zu fast 100 % für die Erstellung von z. B. Blogartikeln oder Evergreen-Content genutzt.

Einschränkungen

Pst! Auch wenn du keinen Vertrag mit deinem Kunden über jegliche Verwertungsmöglichkeiten deines Textes abgeschlossen hast, greift die sogenannte Zweckübertragungstheorie:
Ein Text, der bspw. für eine Website erstellt wurde, kann dann nicht einfach auch noch für Druckmedien wie Broschüren o. Ä. verwendet werden.

Pst 2! Auch wenn du bspw. eine solche Nutzungsverletzung mitbekommst, solltest du nicht gleich von einer Böswilligkeit deines Kunden ausgehen.
Die meisten wissen schlichtweg nicht, welche Rechte sie an einem gekauften Text haben.
(Um das gleich von Anfang an auszuschließen, empfehle ich dir, in einem ausführlichen Briefing die gewünschte Nutzung abzufragen und auch in deinen Preis einzuberechnen. Der Kunde weiß somit gleich, wofür er bezahlt und was er bekommt.)

Andere Beispiele zur Verdeutlichung

Beispiel Fotograf

  • Ein Fotograf schießt Bilder zum Testen, die nicht im Kundenauftrag entstanden sind.
  • Der Fotograf verkauft diese Bilder mit Verwertungsrechten für andere an eine Bilddatenbank, (um für sich Werbung zu machen).
  • Diese Bilder sind preislich für jeden leistbar – sind jedoch Stockfotos, die tausend andere auch verwenden können.
  • Wenn jemand exklusive Fotos haben möchte, muss er bei dem Fotografen einen Auftrag mit ausschließlichen Nutzungsrechten für die Fotos anfragen, die dann weder er noch andere verwenden dürfen.

Beispiel Ghostwriter

  • Ein Unternehmer engagiert einen Ghostwriter, da er selbst zwar die Ideen für ein Buch, aber nicht das Handwerkszeug oder Talent zum Schreiben hat.
  • Da der Unternehmer selbstverständlich will, dass er alleinig über die erstellten Texte verfügen kann, erwirbt er in einem Lizenzvertrag mit dem:der Texter:in ein ausschließliches bzw. uneingeschränktes Nutzungsrecht.
  • Andernfalls könnte der Ghostwriter die erstellten Texte auch für andere Aufträge (z. B. in Teilen für Blogartikel) weiterverwenden.

Letzteres ist übrigens auch gängige Praxis bei Verlagen.
Wenn ein Autor einen Vertrag mit einem Verlag eingeht, tritt er damit zwar nicht seine Rechte für seine Texte ab, räumt jedoch dem Verlag i. d. R. die ausschließlichen Nutzungsrechte ein, dass das Buch nicht auch bei einem Konkurrenten erscheinen kann.

Mögliche Beschränkungen von Nutzungsrechten

Sobald man bei einer Dienstleistung Nutzungsrechte am erstellten Werk mit verkauft, sollte man dies, wie gesagt, in einem Lizenzvertrag festhalten.
In diesem können Nutzungsrechte auch individuell eingeschränkt werden:

  • räumlich
  • zeitlich
  • inhaltlich
  • räumlich für bspw. nur bestimmte Länder (z. B. gängige Praxis bei Netflix, wenn es um Lizenzen für das Streamen von Filmen geht)
  • zeitlich für einen festgelegten Zeitraum bis zu einem bestimmten Zeitpunkt
  • inhaltlich zur separaten Vergabe einzelner Nutzungsarten, damit ein Werk vielfältiger genutzt werden kann – (sinnvoll z. B., wenn man ein Buch bei einem Verlag veröffentlichen will, sich aber die Möglichkeit für ein Hörbuch offenhalten will, da dies dieser Verlag nicht anbietet)

Die letztgenannte Beschränkung empfehle ich persönlich, da man damit eine umfassende wirtschaftliche Verwertung seines Werkes sicherstellen kann.

(Aus eigener Erfahrung: Ich kenne einen Autor, der einen Verlagsvertrag eingegangen ist, jedoch dies nicht berücksichtigt hat. Nun kann er sein Buch nicht als Hörbuch verkaufen, da dies der Verlagsvertrag ausschließt.)

Warum gibt es diese Rechte für Texte überhaupt?

Nun, einerseits, da ein Text wie auch ein Gemälde, ein Foto oder eine Grafik eine künstlerische Leistung darstellt und dementsprechend behandelt werden sollte.
Stichwort Wertschätzung.

Andererseits sind Kreative nicht nur auf die Vergütung ihrer Leistung an sich angewiesen, sondern auch auf den Schutz ihres Werkes mit einem potenziell zusätzlichen finanziellen Ausgleich.
Denn wenn bspw. keine ideelle Bindung an das erstellte Werk besteht, sollte dies lieber als Einnahmequelle und Investition in weitere kreative Werke genutzt werden.
(Übrigens ein wichtiger Teil deiner generellen Preisgestaltung als Texter:in.)

Fazit für dich als Texter:in

  1. Informiere dich umfassend über potenzielle Rechte für deine Texte.
  2. Verkaufe niemals einfach nur deinen Text als solches – er ist so viel mehr wert als nur eine beliebige Abfolge von Buchstaben.
  3. Verkaufe deine Dienstleistung nicht nur als Produkt, sondern als Gesamtleistung in der Form eines künstlerischen Werks. Frage die geplanten Verwertungsarten für deinen Text ab und erhöhe den Preis des Produkts gemäß individuell festgelegter Nutzungsrechte.
  4. Halte alles schriftlich fest: bei einfachen Aufträgen über deine AGB, bei komplexeren Projekten über einen Werk- oder Lizenzvertrag.
  5. Sobald du eigene AGB oder einen Werk-/Lizenzvertrag aufsetzt: Orientiere dich gern an Vorlagen oder Beispielen, aber passe diese unbedingt an dein Unternehmen und das jeweilige Projekt an.

Never just Copy-and-Paste!

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Egal wo wir aufeinandertreffen werden: Ich freu mich auf dich!

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